Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Taet

- S.56

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Diese Ausgabe – Taetigkeitsbericht
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schaft ein stetiger Wechsel der Kassaprüfer verlangt. Im Hinblick auf die
jüngste Bestellung der Kassaprüfer des Bezirksfeuerwehrverbandes anläßlich

des Bezirksfeuerwehrtages 1983 wird dieser Antrag des Bezirkskassiers ab-

gelehnt.

Bezirksfeuerwehrkommandant Alois Muglach bittet den Bezirkskassier um die
Rechnungen für den Leistungswettbewerb, deren Vorlage dieser zusagt. Die
Rechnung des Gasthauses liegt bereits vor, zur Vorlage der Aufstellungen
der Ausgaben für das Jahr 1984 an den Landesfeuerwehrverband muß jedoch noch
die Höhe der Kosten für den Computer endgültig feststehen. Auch die Ausgaben

für die Ordnerdienste müssen noch belegt werden.

Bezirksfeuerwehrkommandant Alois Muglach schlägt einen Kommandantschaftsaus-
flug vor, und zwar zu einem Termin ungefähr Mitte Oktober. Die Entscheidung
über den genauen Termin und das Ziel des Ausfluges wird der Bezirkskommandant
nach Rücksprache mit den Mitgliedern des Ausschusses in den nächsten Tagen

treffen. Die Ausschußmitglieder sollen sich Ziele überlegen.

Bezirksschriftführer Dr. Andreas Herdina kündigt an, für September oder
Oktober die Didaktik-Schulungen für Kommandanten durchführen zu wollen,

dies gemeinsam mit der Förderungsstelle für Erwachsenenbildung.

Laut Bezirkskommandant Alois Muglach sollen die Kommandantschaftssitzungen ab
Oktober wieder aufgenommen werden, wobei die Ausbildung laut dem noch nicht

zur Gänze erfüllten Programm durchgeführt werden soll.

Bezirkskommandant-Stellvertreter Friedl Mair tritt für Anweisungen an Feuer-
wehrleute in Fällen von Begräbnisbesuchen ein, da zum Beispiel die Frage un-
geregelt ist, ob die Uniform nur bei der Beerdigung eines aktiven Kommandanten
getragen werden soll, oder auch bei der Beerdigung eines bereits in Ruhe
getretenen Kommandanten. Diesbezüglich soll eine Dienstordnung erlassen wer-
den. Ing. Angermair antwortet dazu, daß es zur Aufgabe des jeweiligen Einheits-
kommandanten gehört, den eingeleiteten geladenen Einheiten und Ehren Abord-

nungen vorzuschreiben, ob in Uniform oder in Zivil am Begräbnis teilgenommen

werden soll.