Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Stat
- S.16
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Schlauchgetvindichlüfiel an einem Lederriemen ausgerüstet. Die
Werkleute tragen Helm, Duxer und Schurzfell.
Die Sanitätsmannjchaft hat Kappe, Duxer und am linken
Arme eine weiße Binde mit rothem Kreuze.
Die Ordnungsmänner, welche sih auf eigene Kosten
uniformiren, tragen Feuerwehr - Duxer und am linken Ober-
arm eine rothe Binde, außerdem find fie mit Leinen versehen.
Nach ununterbrochener Dienstzeit von 10, 20 und 25
Jahren hat ein jedes Mitglied das Recht einen, beziehungs-
weise zwei oder drei roth- goldene Streifen, Y, em breit am
linken Borderarn nach Art des Militärs zu tragen.
Dis Dienjtkleid und die Ausrüstung find möglichst zu
ichonen und dürfen von den Mitgliedern uur im eFeuerwehr-
dienfte, außerdem nur auf Anordnung der Kommandantschaft
getragen werden.
Die volle Nüstung wird getragen: bei Bränden, Haupt-
und Zugsübungen mit Wasser, bei Begräbnissen von Mit-
gliedern und auf besondere Anordnung auch bei sonstigem
öffentlichen Auftreten des Körpers.
Die leichte Rüstung unterscheidet fich von der vollen nur
dadurch, daß anstatt des Helmes die Kappe getragen wird
und zwar bei Schulübungen nnd Zugsübungen ohne Wasser.
Das Tragen von blos Duxer und Kappe erfolgt über spezielle
Anordnung des Kommandos. :
Dienuslbercitschaft.
8. 8. Die Mitglieder sollen jederzeit dienstbereit fein,
in Verhinderungsfällen haben sie ihrem unmittelbaren Vor-
geseßten Meldung zu machen und zwar die Mitglieder der
Kommandantschaft bei mehr als Ztägiger, die anderen Mit-
glieder bei mehr als Stägiger Verhinderung.
Feuerwache.
$. 9. Den Wachedienst zur schnellen Entde>ung einer
Feucrsgefahr und zur Veranlassung des Feuerlärms versehen
Saeco SUL > Cue
die städtischen Thurmwächter und Sicherheitsmänner, für deren
Dienstes- Obliegenheiten eigene Vorschriften bestehen. Ueberdies
unterhält die Gemeinde allnächtlih eine Feuerwache, damit
diese beim ersten Feuerlärm bereit sei.
Für den lehteren Wachedienst werden jedesmal von der
hiezu bestimmten und hiefür bezahlten Mannschaft 5 Mann
in fortlaufender Reihenfolge in das Wachlokal beordert und
0 unterstehen dieselben der Feuerwehr-Kommandautschaft.
Diese Mannschaft hat die im Wachlokale angebrachte
Wachordnung strengstens einzuhalten, wofür der betreffende
Führer, welcher vom Feuerwehr-Oberkommandauten bestimmt
wird und im aufliegenden Dienstbuche Rapport zu erstatten
hat, verantwortlich ist.
Fenerwehr-Uebungen.
$. 10, Es ist Pflicht eines jeden Mitgliedes den Ueb-
ungen beizuwohnen, um sih dadurch die für den Dienst bei
einem Brande erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ans
zueignen. ì
Mitglieder, welche 3 Uebungen, zu denen fie berufen
waren, ohne Entschuldigung versäumten, erhalten vom Zugs-
führer eine schriftliche Ermahnung und haben bei weiterem
Ausbleiben nach Umständen auch die Entlassung aus dem
Körper zu gewärtigen.
Die Uebungen theilen si
sammt-Uebungen.
Die Schulübungen bezwecken die Ausbildung der Mann-
haft in der Handhabung der Geräthe und im Verständuiß
der Signale, und werden von den Rottenführern geleitet.
Die Zugsübungen bezwe>en die Ermöglichung eines ent-
sprechenden Zusammenwirkens der verschiedenen Abtheilungen
des Zuges, werden von den Zugsführern geleitet, und sollen
4mal im Jahre stattfinden,
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