Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Stat

- S.3

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au

Siß, Zwe und Nerbands-Angehörigkeit.
$. 1. Die freiwillige Feuerwehr in Innsbrud, hat ihren
SS is in Junsbru>, und bezweckt, durch geschultes Zufammen-
wirken bei Feuersgefahr das Leben und Eigenthum der Be-
wohner zu shüßen und den in der Feuerpolizei- und Feuer-
wehr-Ordnung für Tirol vom 28. November 1881, L.-G.-Bl.
Nr. 36, enthaltenen Bestimmungen zu entsprechen.

Sie gehört als jolche dem Verbande der Unterftüßungs-
kasse der deutsch - tirolischen Feuerwehren an, und übernimmt
die durch die Satzungen dieses Verbandes festgeseßten Rechte
und Verbindlichkeiten ($8. 33-35 F.-P.-O.).

Aufuahme.
$. 2. Zur Aufnahme in die freiwillige Feuerwehr sind
erforderlich :

Unbescholtenheit des Charakters, das vollendete 18. Lebens-
jahr und die von einem Feuerwehr-Arzte konstatirte körperliche
Befähigung zum Feuerwehrdienste. Die Aufnahme geschicht.
nah vorausgegangener Meldung beim Oberkommandanten
durch die Löschdirektion und zwar probeweise auf die Dauer

Sins halben Jahres. Dieser steht es frei die Aufnahme auh
ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

Mitgliederschaft.
8g. 3. Die Feuerwehr besteht aus:
1. Ehrenmitgliedern. ; “AE
2. Aktiven Mitgliedern: a) Steiger, b) Sprißenmänner,
c) Schlauchmänner, d) Werkleute, e) Sanitätsmänner.
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