Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Satz

- S.11

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16

Feuerwehr-Kommandanten-Stellv. u. Hauptleutes
Stellv.: gleich wie oben ohne Querfpange, Adju-
danten der Branddirektoren sowie Schriftführer,
rote Achfelflappen mit zwei je einem Drittel der
Achfelfpangenbreite entsprechende an den ändern
der Länge nach angebrachte silberne Borten. Die
übrigen Adjudanten, rote Achselklappe mit einer, wie
oben angegeben, in der Mitte angebrachte silb. Borte.

Zugsführer, Zeugmwarte und Kaffiere: rote Uhl
Lappen mit drei gelben Querjpangen. _

Zugsführer-Stellv.: rote Achselklappe mit zwei gelben
Querfpangen.

Nottenführer: rote Achselklappe mit einer gelben Quer-

fpange.

Rottenführer - Stellv.: rote Achfelflappe ohne Quer
fpange.

Hornijten: tragen auf dem Duxerkragen aufgenäht eine=
silberne Lyra.

Kraftfahrer und Motorsprißenmaschinisten: tragen
auf dem Duxerkragen das Kraftfahrerabzeichen.
Ehrenmitglieder :
tragen ein in der Mitte der Achselklappe angebrachtes ver-
goldetes , E“. Bei den Achselklappen der Feuerwehren ift
immer die zuständige Bezirksnummer am unteren Ende an-

zubringen.
Dienstzeitabzeichen:

Auf dem linken Unterärmel des Feuerwehrdurers, 10 cm -

vom Rande und im Abstande von je 1 cm aufzunähen;
1. bei 5 jähr. Dienstzeit eine einfache 10 mm breite rote

Borte,
Bad rn „ eine 13mm breite rote Borte mit
goldenen Streifen in der Mitte:
er N „ je eine Borie Nummer 1 und 2.
di a a S zwei Borten Nummer 2.
Deas 20.04 is eine 13 mm breite silberne B. I:
BE “35 5 je eine Borte Nummer 5 und 1.
Wr) 00% „ je eine Borte Nummer 5 und 2.
a a er ir eine goldene 13 mm breite Borte.
ee Be E je eine Borte Nummer & und 1.
106500 5 „ je eine Borte Nummer 8 u. 2 usw

Verlag: Feuerwehr Landes-Verband für Tirol.

ann ann Zn E

Buchdruckerei Gebrüder Scheran — A. Koppelitätter, Innsbruck, Müllerstr. 2

4

Ergänzungen und Richtigftellungen
zu den Saßungen der jreiw. Feuerwehren Tirols.

En

D: Punkt 5, 1. Zeile:

Die Wahlen müssen . . .

$ 13, Punkt 8:

Die Beschlußfassung über Saßungsänderungen; solche
sind jedoch vor Genehmigung des zuständigen Bezirks-
und Landesverbandes abhängig und bei Ersteren 45
Tage vor der Hauptversammlung schriftlich einzubringen.

8 14, 3. Zeile:
... dem Schriftführer, Kassier ... . usw.

8 14, 4. Zeile:
.. . Abteilungsführern bezw. Zugsführern. Lehtere
sowie alle niedrigen Chargen werden von . . . usw.

8 114, Punkt 7, à, Zeile:
ftatt ... . . der Feuerwehrleitung, das Feuerwehr-
Kommando.

$ 14, Punkt 9:
9. die Wahl der Delegierten zuin Bezirks- und Landes-
verbaudstag. (Dies kann auch durch die Vollver-
LJ sammlung erfolgen).

Zusatz zu $ 14, Absatz 2:
Das Kommando der Feuerwehr besteht aus dem
Kommandanten, Stellvertreter und Schriftführer.

8 15, Punkt 6:
. . . sowie die Erstaituug des Brandberichtes an den
Bezirksverband innerhalb 14 Tagen.