Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.FW_O

- S.31

Suchen und Blättern auf rund 2250 Seiten in knapp 90 Heften.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – FW_Ordn
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen

Gesamter Text dieser Seite:
30

besizer überlassen und dieselben erhalten eine angemessene
Entlohnung.

Denjenigen Pferdebefitern, welche mit ihren Pferden
zuerst am Spritenanfbewahrungsorte erfcheinen, wird über
Antrag der Löschdirektion eine besondere Prämie aus der
Stadtkasse ertheilt.

8. 33.

Hilfeleistung bei einem Brande außerhalb des
Stadtbezirkes,

Bei einem außerhalb des Stadtbezirkes ausgebrochenen
Brande wird alffogleich beim ersten Feuerlärm die hieflix
bestimmte Landfprige mit Zubringer und Rüstwagen und
nach Umständen auc andere Lösh- und Nettungsrequisiten
mit der nöthigen Bemannung der bedrohten Gemeinde zu
Hilfe gesendet.

Diese Hilfeleistung erfolgt jederzeit unentgeldlich, wenn
niht allenfalls ein Assekuranzverein zur Bezahlung der
Löschkosten verpflichtet ist, in welchem Falle die wirklich
erlaufenen Kosten beansprucht werden.

8, 34,
Bestimmung der Kompetenz,

Die Gemeindevertretung hat dafür zu sorgen, daß diese
Feuerwehrordnung als im natürlichen Wirkungskreise der
Gemeinde begründet, dur< die von ihr bestellten Organe
gewissenhaft gehandhabt uud überhaupt das gesammte
Feuerlöschwesen den zeitgemäßen Anforderungen entsprechend
geleitet werde.