Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.FW_O

- S.29

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28

Ebenso sind die ftädtifchen und ärarifchen Brunnen:
macher angewiesen dafür zu sorgen, daß an Orten, wo
fein Kanal fich vorfindet, bei einer Feuersbrunst aus den
Brunnenleitungen Wasser bezogen werden kann.

Die hiesigen Bräuer, sowie die löbl. Betriebsdirektion
der Nordtiroler Bahn haben warmes Wasser zur Brand-
stätte zur Winterzeit zu liefern.

8. 30
Rettungspläze.

Als besonders geeignet zur Unterbringung geveiteter
Gegenstände werden bezeichnet: .

Für die Kohlstadt der Garten und Hofraum des Herrn
Zosef Grafen v. Ferraris und die Viaduktbogen.

Für die beiden Sillgassen und die Universitäts- und
Kapuzinergasse der Klosterkasernhof und der Vorplatz vor
der Zesuitenkirche.

Für die Neustadt der Landhaushof.
das neue Stadtviertel der Margavethenplag.
die innere Stadt und Innrain der Spitalhof und
der Play hinter der Fleishbank.

St. Nikolaus der Turnusvereinshof.
Mariahilf der Schießstandsanger..

Die Benützung der Kirchen ist nur in besonders drin-
genden Fällen zulässig.

Dem Eigenthümer der zu rettenden Effekten steht es
übrigens frei, einen in der Nähe befindlichen Nettungsplat
für dieselben zu wählen, wenn niht die Richtung des
Windes oder sonstige Umstände, auf welche bei der Wahl