Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Feue

- S.3

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Diese Ausgabe – Feuerpolizei-_und_FW
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Geleb

vom 28. Nov. 1881 bezichungsweise vom 28. März 1886,
und vom 29. Juli 1893,

womit eine Seuerpolizei- und Seuerwehr-Ordnung

für die gefürstete Grafschaft Tirol erlassen wird.

Mit Zustimmung des Landtages Meiner gefür-
steten Grafschaft Tirol verordne Jh wie folgt:

Erstes Hauptstück.
u.
Allgemeine Bestimmungen.

Die Feuerpolizei gehört in den selbständigen 7
Wirkungskreis der Ortögemeinde und wird vom Ge-
meindevorjteher gehandhabt ($ 43).

Die Ortsgememeinde bestreitet die Kosten der Hand-
babung der Feuerpolizei, injoferne nicht für einzelne
Fälle durch dieses Gejeh etwas anderes bestimmt wird.

8 2.
Insoweit es zur leichteren Besorgung der Feuer-
polizei - Geschäfte erforderlich ift, hat der Gemeinde-

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