Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Feue
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Geleb
vom 28. Nov. 1881 bezichungsweise vom 28. März 1886,
und vom 29. Juli 1893,
womit eine Seuerpolizei- und Seuerwehr-Ordnung
für die gefürstete Grafschaft Tirol erlassen wird.
Mit Zustimmung des Landtages Meiner gefür-
steten Grafschaft Tirol verordne Jh wie folgt:
Erstes Hauptstück.
u.
Allgemeine Bestimmungen.
Die Feuerpolizei gehört in den selbständigen 7
Wirkungskreis der Ortögemeinde und wird vom Ge-
meindevorjteher gehandhabt ($ 43).
Die Ortsgememeinde bestreitet die Kosten der Hand-
babung der Feuerpolizei, injoferne nicht für einzelne
Fälle durch dieses Gejeh etwas anderes bestimmt wird.
8 2.
Insoweit es zur leichteren Besorgung der Feuer-
polizei - Geschäfte erforderlich ift, hat der Gemeinde-
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