Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Dien

- S.28

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ee DID

des Ortes, der Zeit

und der Tagesordnung fkundgemacht
werden.

Jeder Feuerwehrmann joll in der Hauptversammlung
erscheinen und ift in Angelegenheiten der Unterstügungs-Casse
stimmfähig sowie befugt, Anfragen an den Auschufs zu richten
und Anträge zu ellen,

Wenn ein Vierttheil der
willigen Feuerweh
chlussfähig.

Mitglieder der gesammten frei-
r anwesend ist, so ist die Versammlung be-

mehrheit der Anwesenden über die gestellten Anträge mit Aus-

nahme derjenigen, welche eine Abänderung der Statuten be-
zwe>en, wozu zwei Drittel Stimmen der Anwesenden noth-
wendig sind, doch darf der $ 10, die Auflösung betreffend,
in eine Statuten - Aenderung niemals einbezogen werden, da
derselbe für alle Zeit von den gegenwärtigen und zukünftigen
Eigenthümern der Unterftügungs-Gaffe unberührt zu bleiben hat
Nur eine Hauptversammlung kann beschließen : j
a) über eine einmalige Unterstützung eines Einzelnen mi,
mehr als 80 KR;
b) für mehrere gleichzeitig zu Umnterftügende mit meh:
als 200 K im Ganzen;
€) über alle fich voraussichtli holenden Unterstützungen. s
Auf schriftlichen motivierten Antrag von wenigstens
5 Mitgliedern des Ausschusses oder von 50 Feuerwehrmi-
gliedern ist der Obmann verpflichtet, eine außerordentli
Hauptversammlung binnen 14 Tagen einzuberufen.

N 10. Auslösung.

Die Unterstühungs - Casse der Innsbrucer freiwillig

Feuerwehr is und bleibt unbestreitbares, untheilbares Eiger

thum dieses Vereines in seiner Gesammtheit und es wird kei

1j
Die Hauptversammlung entscheidet mit absoluter Sim DD

Auflösung desjelben das vorhandene Vermögen jener Casse
als ein von diesem Zeitpunkte an auf immer zu erhaltender
Fond dem Stadtmagistrate unter der Bedingung übergeben,
denselben zu verwalten, aus dessen Erträgnis verunglücte
Feuerwehrmänner im Sinne dieser Saßungen zu unterstügen,
und bei allfälliger Neubildung einer Innsbruder freiwilligen
Feuerwehr ihr denselben sammt Anhang zum alleinigen Nuß-
genusse ebenfalls nah Maßgabe dieser Statuten unter Con-
trole der Lösch-Direction zur Verfügung zu stellen.

Dieser $ 10 muss von allfälligen Statuten - Aende-
rungen immer unberührt bleiben.