Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Dien

- S.25

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— 46

€) nach volltommener Erfüllung vorstehender Zwecke die
Ueberweisung einer jährlichen Subvention an die
eigene Verwaltungs-Casse des Feuerwehrvereins zur
obgedachten zwe>dienlichen Verwendung.
Der Sit der Unterstüzungs-Casse ift in Jnusbru> und
es bildet diese einen integrierenden Bestandtheil der freiwilli-
gen Feuerwehr.

| Jedem Beschädigten steht das Recht der Beschwerde an
die Hauptversammlung zu.

8 4. Pslicht.
Beschädigte sind verpflichtet, über ihre im Dienste er-

littenen Unfälle längstens binnen 8 Tagen Anzeige an das
Commando zu erstatten.

$ 2. Mittel.

Die Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind die
Zinsen von:
a) dem vorhandenen Capital vom Vorjahre ;
b) den Schenkungen von Personen, Vereinen, Instituten
1 20 Td 11%
c) den Beiträgen der Gönner.
Die unter a, b und e bezeichneten Summen, sowie die

:

i

| S 5. Unterstützungen.
|

|

{

A

1 jährlichen Zinsen-Ueberschüsse bilden das Grundcapital für

7

1

Zur Unterstüzung berechtigt eine mindestens dreitägige

Arbeitsunfähigkeit auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses nach

vorhergegangener Meldung. Die Unterstüzung beginnt dann

mit dem ersten Tage des Unfalles und wird bemessen:

a) nach der Zeit, während welcher der Beschädigte dadurh
seinem Berufe oder Erwerbe gänzlich entzogen ift;
b) nach der Zeit, während welcher derselbe seinen Be-

ruf dadurch nur theilweise erfüllen kann;

c) nach den familiären Verhältnissen des Beschädigteu,
ob derselbe für jich allein verdiente, oder ob er die
theilweise oder alleinige Stüße von und wie vielen
Familiengliedern war;

d) nach den in der Casse vorhandenen verfügbaren Mitteln.

: Die zugewiesene Unterstühung muss jedes Mitglied an-

Y nehmen und den Empfang derselben bestätigen.

4 Zur Unterjtügung dürftiger Feuerwehrmänner , deren

glugehörigen oder Hinterbliebenen, welche ftatutengemäß einen

D, echtlichen Anspruch an diese Casse nicht machen fönnen, aber

I im Gnadenwege vom Ausschusse oder von der Hauptver-

I sammlung einer Hilfe würdig befunden werden, wird aus dem

I Zinsen-Ueberschusse des Vorjahres ein Betrag von höchstens

600 K ausgeschieden. Was hievon nicht verwendet wird

I fällt wieder der Unterftügungs-Cafje zu. »

Wenn Mitglieder der bezahlten Feuerwehr, d. h. die

das folgende Jahr.

8 3. Recht.

Jedes Mitglied der freiwilligen Feuerwehr hat in allen
unter $ 1 aufgeführten Fällen das Recht des Anspruches auf
Unterstüzung aus dieser Cassa, insoferne die Unterstüßung
wicht sollte durch die Feuerwehr-Gauverbandscasse aus Landes-
mitteln in gebührender Weise gewährt werden.

Durch Ungehorsam, Trunkenheit oder sonstige physische ©
Untauglichkeit zum jeweiligen Feuerwehrdienste geht obiges
Recht verloren.

Jeder Anspruch an diese Casse erlischt mit dem Auf-
hören der Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr Jnns-
Hruc’s, falls solches nicht durch Verunglü>ung im Dienste
begründet wäre.

ie ne