Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Dien
- S.22
Suchen und Blättern auf rund 2250 Seiten in knapp 90 Heften.
Gesamter Text dieser Seite:
;
= RER Kun.) : 5 2 - aus a
eL RR N Fes LP 2 PE COE EL TETI DE nee a Sn tea Zu Kanal Dat ie ACME EHT MM PE» E A Ze Ze ae ft une
BEN E er
$ 2. Mittel.
Die Mittel zur Erreichung dieser Zwede find die
Zinsen von:
a) dem vorhandenen Capital vom Vorjahre;
b) den Schenkungen von Personen, Vereinen, Instituten
1. 1.1043
c) den Beiträgen der Gönner.
Die unter a, b und c bezeichneten Summen, sowie di
jährlichen Zinsen-Ueberschüsse bilden das Grundcapital
das folgende Jahr.
$ 3. Recht.
Jedes Mitglied der freiwilligen Feuerwehr hat in allen
unter $ 1 aufgeführten Fällen das Recht des Anspruches
auf Unterjtügung aus dieser Cassa, insoferne die Unterftügung
nicht sollte durch die Feuerwehr-Gauverbandscasse aus Landes-
mitteln in gebührender Weise gewährt werden.
Durch Ungehorsam, Trunkenheit oder sonstige physische
Untauglichkeit zum jeweiligen Feuerwehrdienste geht" obiges
Recht verloren.
Jeder Anspruch an diese Cassa erlisht mit dem Aufhören
der Mitgliedschaft in der freiwilligen Feuerwehr Fnnsbruc>"s,
falls solches nicht durch Verunglückung im Dienste begründet wäre.
Jedem Beschädigten steht das Recht der Beschwerde an
die Hauptversammlung zu.
$ 4. Pflicht. e
Beschädigte find verpflichtet, über ihre im Dienste er-
fittenen Unfälle längstens binnen 8 Tagen Anzeige an das
Commando zu erstatten.
$ 5. UNnterstüzungen.
Zur Unterftügung berechtigt eine mindestens dreitägige
Arbeitsunfähigkeit auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses nah
is Y raf N M 2 x ee
er a a e CR n E ARENA IE ERST
= Fee
vorhergegangener Meldung. Die Unterftügung beginnt dann
mit dem ersten Tage des Unfalles und wird bemessen :
a) nach der Zeit, während welcher der Beschädigte dadurch
seinem Berufe oder Erwerbe gänzlich entzogen ift;
b) nah der Zeit, während welcher derselbe seinen Beruf
dadurch nur theilweise erfüllen fann;
©) nah den familiären Verhältnissen des Beschädigten, ob
derselbe für fich allein verdiente, oder ob er die theil-
weise oder alleinige Stüße von und wie vielen Familien-
gliedern war;
d) nad) den in der Cassa vorhandenen verfügbaren Mitteln.
Die zugewiesene Unterftügung muss jedes Mitglied an-
nehmen und den Empfang derselben bestätigen.
Zur Unterstüzung dürftiger Feuerwehrmänner, deren
Angehörigen oder Hinterbliebenen, welche statutengemäß einen
rechtlichen Anspruch an diese Cassa nicht machen können, aber
im Gnadenwege vom Ausschusse oder von der Hauptver-
sammlung einer Hilfe würdig befunden werden, wird aus
dem Zinsen-Ueberschusse des Vorjahres ein Betrag von höchstens
150 fl. ausgeshieden. Was hievon niht verwendet wird,
fällt wieder der Unterftügungs-Cafja zu.
Wenn Mitglieder der bezahlten Feuerwehr, d. h. die
Mannschaften der Dampfiprige oder städtischen Feuerwache
im Feuerwehrdienste verunglüen, so können Unterftügungen
an dieselben oder an deren Hinterbliebenen aus den Mitteln
Unterstüßungs-Cassa der freiwilligen Feuerwehr von deren
Cassa-Ausschusse oder von der Hauptversammlung: von Fall
zu Fall bewilligt werden.
Die im $ 1 e aufgeführte Subvention an die Verwal-
tungs-Cassa hat erst dann zu erfolgen, wenn alle vorstehend
bezeichneten Unterjtügungs-Anfprüche, sowie die im $ 1 unter
a und b vorgesehenen weitern Zwe>e erfüllt find. Diese
Ueberweisung an die Verwallungs-Cassa von Seite der Unter-