Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Dien

- S.10

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Ausihuffes abgehalten werden und es erfolgt die Einladung
hiezu mittelst Currenda unter Angabe der Tagesordnung.

8 7. Zur Beschlussfähigkeit ist die Anwesenheit von
wenigstens der Hälfte Mitglieder der Commandantschaft, be:
ziehungsweise des erweiterten Ausshusses und zur Giltigkeit
eines Beschlusses die absolute Majorität erforderlich.

Die Verwaltunagscasse.

$8. Zur Bestreitung von Feuerwehr-Vereins-Auslage
deren De>kung außer dem Bereiche der von der Gemeinde
gewährten Mittel liegt, unterhält der Körper eine eigene
Cafse (Verwaltungscafse), melde von einem Cassier unter
Ueberwahung der Commandantschaft verwaltet wird, und
deren Revision wenigstens einmal im Jahre stattfinden muss.

Im Verhinderungsfalle des Cassiers hat die Comman-
dantiaft die Verwaltung zu besorgen.

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(|

Mensk-Orduung

Sreiwilligen Feuerwehr Innsbruck.

==

A. Feuerwehrdienst im Allgemeinen und bei Uebungen.

Für die Löschdirection.

$ 1. Die Löshdirection führt die Aufsiht über das
ganze ftädtiiche Lösh- und Rettungswesen, sorgt über Antrag
der Commandantschaft für Beschaffung und Erhaltung der
erforderlichen Geräthe und Ausrüstungen innerhalb des vom
Gemeinderathe hiefür bewilligten Voranshhlages oder außer-
ordentlichen Credites, sowie für Evidenthaltung und jeweilige
Ergänzung der gesammten Feuerwehrmannschaft.

Für die Commandantschaft.

$ 2. Der Commandantschaft im Allgemeinen obliegt
die Besorgung aller ihr nad $ 11 der Statuten der frei

, eo Feuerwehr Jnnsbru> zukommenden Angelegenheiten.

Am Weiteren und Besonderen obliegt dem Magazins:
Verwalter, unterftügt durch die Zugögeräthemeifter,
die Evidenthaltung jämmtlicher Feuerlöjh- und Rettungs-
Geräthe mittelst eines eigenen Jnventars, sowie die Führung
der Vormerkung über die an die Mannschaft ausgefolgten
Ausrüstungs-Gegenstände, die Berichterstattung an die Com-
mandantshaft über allfällige Mängel und Beschädigungen

an den Geräthen oder Ausrüstungen, das Stellen von An-
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