Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Band

- S.6

Suchen und Blättern auf rund 2250 Seiten in knapp 90 Heften.





vorhergehende ||| nächste Seite im Heft

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – Band_Satzungen
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen

Gesamter Text dieser Seite:
8 14.

Anträge auf Aenderung der Verbands-Sapıntgen nissen
wenigstens 1 Monat, die übrigen Anträge mindestens 14 Tage
vor Zusammentritt des Feuerwehrtages jeder Feuerwehr be-
fannt gegeben werden.

8.18.

Aenderung der Berbandsjagungen kann der Feuerwehrtag

mr mit 2, Majorität seiner Mitglieder beschließen.
$ 16.

Diejenige Feueuerwehr, welde mit ihrem halbjährigen
Beitrage über 3 Monate im Rückstande ift, geht der Wohl-
thaten des Verbandes verlustig, und wenn sie nach vorheriger
Mahnung binnen einem Monate ihrer Verpflichtung nicht
nachkommt, erfolgt der Ausschluß aus dem Verbande.

Solche wieder eintretende Feuerwehren können erjt ein
Monat nach Erfüllung ihrer Verpflichtungen der Wohlthaten
des Verbandes theilhaftig werden.

8 UT

Der Verband löst sich auf, wenn demselben weniger als
12 Feuerwehren angehören.

8 18.

Jm Falle der Auflösung des Verbandes fällt das Ver-
mögen dem Yandes-zeierwehrfonde mit der Widmung für
die Feuerwehren von Deutjch-Tirol zur Verwaltung und
Fruchtnießung injolange zu, bis fich wieder ein neuer Ver-

‘band gebildet hat.

3. 5949
pre.
Gejehen!

S$unsbrud, am 27, Oktober 1888.

Widmann.

x

Habungen

Verbandes der Unterstüßzungskasse
der

deutsih-tirolisihen freiwilligen und Gemeinde-Feuerwehren.

Zweck des Verbandes.

Ss 1

Die gemäß $ 21 des Gejeges v. 28. März 1886 L.-G.-Bl.
Nr. 18 errichteten deutsch-tirolischen freiwilligen und Gemeinde-
Feuerwehren bilden einen Verband zu dem Zwecke, ihren im
Dienste verunglückten oder infolge der Ausübung des Dienstes
erkrankten Mitgliedern und den Witwen und Waisen von
solchen Mitgliedern, bei welchen die Verunglücung im Dienste
oder die infolge der Ausübung des Dienstes sih zugezogene
Krankheit den Tod herbeigeführt hat, Unterstüzungen zu ge-
währen.

Mittel des Verbandes.

8 9,
Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes bilden:
a) Die Zinsen des auf den deutsch-tirolischen Feuerwehr-
Unterjtüsungsfond entfallenden Vermögens des Feuer-
wehrfondes ;