Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.3_Du

- S.2

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Diese Ausgabe – 3_Durchfuehrungsverordn
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"Abschrift:

n

Dritte Durchführungsverordnung zum G#setz über das Feuerlöschwesen
(Organisation der Freiwilligen Feuerwehr ),

Vom 24, Oktober 1939,

Auf Grund des Gesetzes über das Feuerlöschwesen vom 23,November
1938 (Reichsgesetzbl,I S,1662) wird im Einvernehmen mit dem Stellvertreter
des Führers, dem Reichsminister der Luftfahrt und Oberbefehlshaber der
Luftwaffe, dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichsminister der
Justiz folgendes verordnet 3



Die Freiwillige Feuerwehr ist eine technische Hilfspolizeitruppe
für Bilfeleistungen bei öffentlichen Notständen aller ärt. Sie ist eine
gemeindliche Einrichtung und hat im Auftrage des Ortspolizeiverwalters ins-
besondere die Gefahren abzuwehren, die der Allgemeinheit oder dem einzelnen
durch Schadenfeuer drohen, und die Aufgaben zu erfüllen, die ihr zur Durch-

führung des Luftschutzes gestellt werden,
s2

(1) Die Aufstellung der Freiwilligen Feuerwehr ist aufgabe des Bürger-
meisters und erfolgt durch Aufruf aa die männlichen Einwohner der Gemeinde
zum Eintritt in die Wehr,

(2) Die Aufstellung kann nur erfolgen, wenn eine Mindestsollstärke von
18 Mann erreicht wird. In kleinen Gemeinden darf in Ausnähme fällen die
Mindestsollstärke mit 14 Mann angenommen werden, Wird auch diese Zahl trotz
der Bereitschaft aller geeigneten männlichen Einwohner nicht erreicht, so
ist die Gemeinde mit anderen Gemeinden zu einem Feuerlöschverband zusammen.
zuschließen,

(3) In Gemeinden, in denen eine Feuersehutzpolizei besteht, ist eben
dieser sine Freiwillige Feuerwehr aufzustellen, wenn die Feuerschutznolizei
im Hinblick auf die örtlichen Verhältnisse der Ergänzung bedarf,

(4) Vorhandene Werkfeuerwehren müssen außer Betracht bleiben. Ausnahmen

können von dem Reichsminister des Innern zugelassen werden,
3
(1) In die Freiwillige Feuerwehr können nur gesunde und kräftige Männer
deutscher Staatsangehörigkeit aufgenommen werden, die den Anforderungen des

Dienstes gewachsen sind, als Volksgenossen einen guten Ruf haben und die

Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den national =

, sozialistischen