Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Stat

- S.19

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mi BA

Der Oberkommandant, welchen der Adjutant, ein Signalist
und der Träger der rothen Fahne mit der Laterne zu begleiten
haben, hat einen möglichit günstigen Play zu wählen, um
von demselben aus das ganze Lösch- und Rettungsgeschäft
leiten und seine Befehle den einzelnen Abtheilungen ertheilen
zu können, sowie auch um von den Führern derselben zur
Entgegennahme von Berichten, Anfragen und Beschwerden leicht
gesehen zu werden.

Er bestimmt gleichzeitig die Bergungspläße.

Der Adjutant hat auf Grund seiner Wahrnehmungen
und Erfahrungen dem Oberkommandanten Bericht zu erstatten
und dessen Verbindung mit den einzelnen Führern zu bewerk-
stelligen.

b) Für den Magazins-Verwalter und die
Geräthemeister.

Der Magazins-Verwalter und die Geräthemeister erscheinen
am Brandplatze, nachdem fie ihren früheren Obliegenheiten
nachgekommen sind und haben im Auftrage des Oberkom-
wandanten nach dessen Einvernehmen mit der Löschdirektion
für Anschaffung der nöthigen Erfrischungen zu sorgen.

€) Für die übrigen Chargen. (

Die Zugsführer haben über Anordnung des Oberkom-
mandanten mit ihrer Mannschaft und den Geräthen geeignete
Ausstellung zu nehmen und bei den Lösch- und Rettungs-
arbeiten eingreifen zu lassen.

Zur Aufftellung der Sprigen sind Pläge zu wählen, von
welchen möglichst reines Wasser in ergiebiger Weise anhaltend
beschafft werden kann, ohne die Sicherheit der Mannschaft und
Geräthe zu gefährden.

Die Rottenführer haben sih nach Eintreffen mit ihren
Geräthen am Brandplage bei ihrem Zugsführer oder beim
jeweiligen Kommandanten zu melden und den Weisungen der-
jelben nachzufommen.

d) Die aktive Mannschaft.

Die Steiger haben Menschenleben und Werthsachen zu
retten, und die Verbindung der Schläuche mit den Rohrführern
herzustellen, soweit dieselbe von der Schlauchmannschaft nicht
besorgt wird.

Die Rohrführer haben den Brand zu löschen, und zwar
mit möglichst wenig Wasser, um nicht das zu verderben, was

Sè: Feuer verschont läßt.

Die Schlauchmannschaft hat die Legung der Schläuche
von der Sprige bis zu den Steigern, beziehungsweije die
Schlauchverbindung zwischen Zubringer und Spriße in schonen-
der Weise herzustellen.

Die Sprigenmänner haben fich ohne Unterschied des
Ranges beim Pumpen zu betheiligen und vorerst, wenn nöthig,
die Schlauchmannschaft zu unterstützen.

Die Einreißer-Mannschaft hat fich mit ihrem Karren und
Geräthen auf den Brandplag zu begeben und fich dort dem
Oberkommandanten zur Verfügung zu stellen.

Das fremde Eigenthum ist allenthalben möglichst zu
schonen.

Die Maunschaft der jeweilig nicht zur Verwendung kommen-
den Geräthe hat die in Thätigkeit befindliche auf Befehl zu
unterstützen.

e) Ordnungsmannschaft.

® Die Drdnungsmänner haben den erforderlichen Plaß frei

zu machen und mittels ihrer Leinen gegen Außen abzuschließen,
die Ankunft fremder Löschmannschaften oder Löjchgeräthe ihrem
Obmanne oder dem Oberfommandanten zu melden und die-
selben erst nah Eintreffen des bezüglichen Auftrages in den
abgeschlossenen Play einzulassen.

Die übrigen Ordnungsmänner haben fich ihrem Obmanne
zur Verfügung zu stellen, um nach dessen Anleitung die ihnen
von den Steigern oder von anderen Personen übergebenen