Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Stat

- S.6

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Schiedsgericht.
$ 16.

Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern aus dem
Vereinsverhältnisse entscheidet der Feuerwehraus{uß,
Streitigkeiten zwischen demselben und dem Feuerwehr-
aus gericht, wovon jeder ftreitende Teil aus der Feuerwehr
zwei Mitglieder und diese einen fünften als Obmann
wählen. Gegen den erflossenen Schiedsspruch findet eine
Berufung oder weiterer Rehts8weg nicht statt.

Auflösung.
8 17.
Im Falle der Auflösung der Feuerwehr fällt

deren Vermögen der Gemeinde für eine künftige frei-
willige Feuerwehr zur einstweiligen Verwaltung zu.

Ueber Gemeindeauss{
angenommen am

Die Ausjchüife: Der Gemeindevorjteher:

A. Koppelitätter, Funsbru>