Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Stat

- S.2

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Statuten
der freiwilligen Feuerwehr

in =S.

— m

Si und Zwe> der Berbandsangehörigfeit.
8 1.

Die freiwillige Feuerwehr in Tösens hat ihren
Sig in Tösens und bezwe>t dur ein geshultes und
geordnetes Zusammenwirken bei Feuersgefahr das Leben
und Eigentum der Bewohner zu s{hüßzen und den in der
Feuerpolizei- und Feuerwehrordnung für Tirol vom
1. Juni 1914, L.-G.-Bl. Nr. 72 enthaltenen Bestimmungen
zu entsprechen. Sie gehört als solhe dem Verbande der
Unterftüßungsfafje der deutsh-tirolishen freiwilligen
Feuerwehren an und übernimmt die durch die Sagungen
dieses Verbandes festgeseßten Rechte und Verbindlich-
keiten (S 33 des obigen Geseßtes).

Mitgliedschaft und Aufnahme.
S2.
Zur Aufnahme in dieselbe find erforderlich:

Unbescholtenheit des Charakters, das vollendete
18. Lebensjahr und die körperlihe Befähigung zum
Feuerwehrdienste.

Die Aufnahme geschieht nach -vorausgegangener
Meldung beim Feuerwehrhauptmann durch den Feuer-
wehrausfhuß. Diesem steht es frei, die Aufnahme auh
ohne Angabe von Gründen zu verweigern.