Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Grun
- S.3
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Gesamter Text dieser Seite:
i. Gründung eines Fondes zur Unterstüzung der bei Bränden
oder Uebungen verunglücten Feuerwehrmänner und nach
Zulässigkeit der verfügbaren Mittel auch ihrer Hinter-
bliebenen;
k. dieser Fond wird gebildet: durch Beiträge der Mitglie-
der, durch Geschenke, durch Landesbeiträge, durch Herbei-
ziehung der Assekuranzen zu Beitragsleistungen durch ein
Reichs8geset ;
1. die Verwaltung und Verwendung dieses Fondes wird
durch eigene Statuten geregelt.
$. 4. Jede Feuerwehr hat ihren Beitritt zum Gauver-
bande beim ständigen Ausschuffe anzumelden und übernimmt
nach erfolgter Aufnahme die durch diese Statuten festgeseßten
Rechte und Verpflichtungen.
5.5. Nach Thunlichkeit wird jedes Jahr ein Feuer-
wehrtag abgehalten.
$. 6. Der Feuerwehrtag wird aus den Vertretern der
einzelnen dem Gauverbande angehörigen Feuerwehren gebildet.
Ze 40 Mitglieder einer Feuerwehr entsenden aus ihrer Mitte
einen Vertreter, der sich dur eine schriftliche Vollmacht aus-
zuweisen hat. Feuerwehren, welche nicht 40 Mitglieder zählen,
werden solchen in dieser Anzahl gleichgerechnet.
$. 7. Den Wirkungskreis der Feuerwehrtage bilden :
a. Die Feststellung der Tagesordnung ;
b. Bericht des Auschusses über den Stand des Feuerlösch-
wesens in Tirol;
c. Mittheilungen über gemachte Erfahrungen und gehabte
Erfolge im Feuerwehrdienste, sowie über das Verhältniß
zu den Behörden und zur Bevölkerung ;
d. die Feststellung des Ortes des nächsten Feuerwehrtages
(Vorortes);
e. die Zeitbestimmung bleibt dem Ausfchuffe überlassen ;
f. die Feststellung der Beiträge an den Unterftügungsfond;
g. die Wahl des Ausschusses;
h, Vorträge über das Feuerlöschwesen ;
i. Aenderungen des Grundgesetzes.
$. 8. Der Ausschuß besteht aus 5 Mitgliedern, von
denen wenigstens 3 ihren Wohnsiß am Vororte haben müssen.
Er wird mittelst Stimmzettel mit absoluter Majorität gewählt,
$. 9. Dem Ausschusse obliegt:
a. Die Ausführung der Beschlüsse des Feuerwehrtages;
b, die Aufnahme der Feuerwehren in den Gauverband ;
c. die alljährlihe Zusammenstellung einer Statistik der dem
Verbande angehörigen Feuerwehren ;
d. die Berufung und Leitung des Feuerwehrtages ;
e, die Weiterverbreitung der von den einzelnen Vereinen
erhaltenen Mittheilungen.
$. 10. Die dew Verbande angehörenden Vereine haben
die Verpflichtung, alle auf das Gebiet des Feuerlöshwesens
Bezug habenden Vorfälle von Fall zu Fall fogleich dem Aug.
{husse mitzutheilen.
$. 11. Zur Bestreitung der Regiekosten des tirolischen
Feuerwehrverbandes zahlen je 40 Mitglieder der dem Ver-
bande angehörenden Feuerwehren 1 Gulden österr. Währung
jährlich. Jeder Bruchtheil unter 40 wird für voll angenommen.
8. 12. Anträge zur Aenderung des Grundgesetzes müssen
wenigstens 1 Monat vor Zusammentritt des Feuerwehrtages
jeder Feuerwehr des Gauverbandes bekannt gegeben werden.
$. 13. Aenderungen des Örundgefeges kann der Feuer-
wehrtag nur mit ?% Majorität seiner Mitglieder beschließen.
Dru> der Wa gne r"schen Buchdru>erei,