Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Dien
- S.12
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Die Abstimmung erfolgt durch Aufstehen oder Sihen:
bleiben oder durch Aufheben der Hand, bei Wahlen aber
mittelst Stimmzettel, wenn die Versammlung die Abstimmung
| Zuruf beschließt. :
ra Be ch iger Gegenstand ach ige Ab-
stimmung nicht die nöthige Mehrheit, so ist der Borfigende
berechtigt, den Gegenstand von der Tagesordnung ieh
$ 3. Ueber jede Verhandlung ist ein Protokoll auf-
zunehmen und nah erfolgter Genehmigung in ze nächte
gleichnamigen Versammlung oder Sißzung vom Nies Seh
dem Schriftführer und einem anderen Mitgliede zu unter-
fertigen. | ER.
$ 4. Zu den Hauptoerfanmlungen find die Mitglieder
der Löschdirection, die Ehren- und ausübenden lt D
der Feuerwehr einzuladen und es haben sämmtliche das Recht,
sih au den Verhandlungen zu betheiligen. | |
Das Stimm- und Wahlrecht wird gemäß $ 4 der
S cübt.
O Eidos erfolgt $ Tage vor der Hauptversamm-=
lung durch die Tagesblätter und die Anschlagtafeln ne “pis
gabe des Tages, der Stunde und des Lokales, sowie der Ver=
handlungs-Gegenstände. |
S- 5: Bei der Hauptversammlung können Anträge, welche
Feuerwehr-Angelegenheiteu betreffen, gestellt werden, dieselben
müssen jedoh 24 Stunden, Anträge auf Abänderung der
BE EN indestens ..,
Sabungen, der Dienft- und Gejchäftsordnung aber min ei "®
10 Tage vor der Versammlung der Commandantschaft |
ih übe 1 werden.
E A. oder bei der Versammlung gestellte Anträge
können über Beschluss der Commandantschaft sofort zur Be-
rathung zugelassen werden. Rn
$ 6. Die Commandantjchafts - Sißungen und die Sih- *
ungen des erweiterten Ausschusses finden nach Bedarf jtatt.
"®
Dieselben werden vom Branddirector angeordnet; die Ersteren
müssen jedoch auch auf Verlangen von drei Commandant-
Ihafts-Mitgliedern und die Lebteren auf Verlangen von einem
Drittel der Mitglieder des erweiterten Ausschusses einberufen
werden und es erfolgt die Einladung hiezu mittelst Umlauf-
ichreiben unter Angabe der Tagesordnung.
Die Berwaltungscasse.
ST. Zur Bestreitung von Feuerwehr-Vereins-Auslagen,
deren Deckung außer dem Bereiche der von der Gemeinde
gewährten Mittel liegt, unterhält der Körper eine eigene Casse
(Verwaltungscasse), welche von einem Cassier unter Ueber-
wachung der Commandantschaft verwaltet wird, und deren
Revision wenigstens einmal im Jahre stattfinden muss.
Im Verhinderungsfalle des Cassiers hat die Comman-
dantichaft die Verwaltung zu besorgen.
Wahlen.
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5 3 Die Abtheilungsführer werden von der Mann-
schaft der betreffenden Abtheilung gewählt, und zwar:
der Obmann der Ordnungsmannschaft von den Ord-
nungsmännern ; =. Be
der Obmann der Sanität von der Sanitätsmannfchaft;
die Hauptleute und Geräthemeister von der Mannschaft
der Compagnie;
die Zugsführer von der Mannschaft des Zuges;
die Nottenführer und deren Stellvertreter von der Mann:
schaft der betreffenden Abtheilung.
Stellvertreter.
3 9. Der Branddirector, der Magazinsverwalter, die
Obmänner der Ordnungsmannschaft und der Sanität, die
Ä
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