Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung
Jg.Band
- S.14
Suchen und Blättern auf rund 2250 Seiten in knapp 90 Heften.
Gesamter Text dieser Seite:
Sue SE
+ 4
d) das Ablassen an der Rettungsleine (Selbitvetter) bet
Uebungen, ohne von zwei Mann mit Seilen gehalten
e) adden der Rohrführer auf steilen Dächern ;
das Ergreifen der Druckhebel der Sprige während der
Arbeit; Í ui j
©) das Ab- und Aufipringen bei fahrbaren Geräten wäh-
5 rend der Fahrt; C
h) bei Abprogiprigen das vorschriftswidrige Stehen mit
“dem der Sprite zugewendete Fuße nach rückwärts;
i) die Uebungen mit dem Mauer- oder Gesimsbo;
k) das Besteigen der zweiteiligen, tragbaren TUL,
freistehend, wenn der zweite Teil über die Hälfte aus-
gen ift ;
1) O ea von Geräten und Ausrüstungsgegen-
| ständen, welche bei Jnspektionen vom Juspizierenden als
nicht genügend Sicherheit bietend bezeichnet worden sind.
Außerdem wird noch auf Folgendes aufuerkfans ae
Die Fenerwehr-Kommandanten haben in jedem E 24
vor Beginn der Uebungen die vorhandenen Geräte und k us-
rüstungsgegenstände auf ihre Sicherheit genau zu prüfen.
Bei Neuanschaffung ist darauf zu sehen, dass Metall-
helme mit starken Lederkappen versehen sind; Metallhelme
ohne Lederkappen sollen niht angeschafft werden.
11. Welche Rechte an die Unterstützungskasse stehen
Feuerwehrleuten zu, die ji ohne Uniform bei einem
Brande betheiligen ?
Eine Hilfeleistung von Seite eines nicht uniformierten
Feuerwehrmannes wird in der Regel als außerordentlich an-
gesehen, kann aber dann als dienstlih gelten, ‘wenn seine
Mithilfe keinen Aufshab litt, oder zum Lösch- und Rettungs-
erfolge wejentlich beitrug. i
Der Betreffende hat fich beim Anrüden einer Feuerwehr
dem Kommandanten derselben sofort zu melden.
li
EBEN
9
12. Was haben Feuerwehrleute, die in niht gesundem
oder in unmüchternem Zustande ausrüden, von der Unter-
stützungsfasse zu gewärtigen ?
Die Betheiligung von Feuerwehrleuten in kraufhaftem
Zustande bei Uebungen oder Bränden gewährt denselben keinen
Anspruch an die Unterftügungsfaffe im Falle der Verschlim-
merung ihres Zustandes oder sonstiger Erkrankung und Ver-
legung, ebenso verwirkt Trunkenheit für ihre jämmtlichen
Folgen alle Ansprüche an die Kassa.
13. Wie haben sih Feuerwehrleute, welche zu einem aus-
wärtigen Brande freiwillig zu Hilfe kommen, zu verhalten,
um ein Anrecht auf die Unterstützungskasse zu haben ?
a) sie dürfen ich uur in Uniform dahin begeben, zwar
nur dann, wenn eine kommandierte Abteilung ihrer
Feuerwehr oder diese jelbft dort anwesend ist;
b) haben fie fich dem Kommandanten derselben sofort zur
Verfügung zu ftellen und mitzuwirken, jo lange es
dieser für nötig hält.
14. Welche Verpflichtungen zur Dienstleistung, und welche
Rechte an die Unterstützungskasse ergeben fich bei einem
Waldbrande ?
Das Aufgebot einer Feuerwehr oder einer Abtheilung
derselben als Feuerwehr zur Bekämpfung eines Wald-
brandes ift nur dann statthaft, wenn durch diesen auch Wohn-
gebäude in unmittelbarer Gefahr sind; andernfalls entfällt
mit der Verpflichtung solcher Dienstleistung als Feuerwehr
auh jedes Anrecht auf die Unterstüzungsfasse bei etwaiger
körperlicher Schadennahme, und es bliebe die Hilfeleistung
Privatsache oder Gemeindedienst.
Im Verlage des Vırbandes der d
eutsch-tirolishen Feuerwehren.
Dru> der Wagn er’schen Univ.
-Buchdruterei in Junsbrut.