Feuerwehr-Zeitschriften aus Innsbruck und Umgebung

Jg.Band

- S.12

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1

— RE

das Vermögens-Jnventar ; ah,
ein Nachweis über die im Orte vorhandenen Feuerlösch-
Einrichtungen; jowie
der Kojtenvoranfchlag der anzuichaffenden Löschgeräthe
und Ausrüftungsgegenftände, für welche die erbetene
Unterstüßung dienen soll.

Diese Gesuche haben weiters noch zu enthalten:
die Angabe, ob und welche Geräthe und Ausrüstungen
seitens der Gemeinde der Feuerwehr beigestellt und welche
von derselben aus Eigenem angeschafft wurden ; i
schließlich sei noch bemerkt, dass diese Gesuche, sowie
deren Beilagen die gemeindeämtliche Bestätigung hin-
sihtlih der Stichhältigkeit der bezüglichen Angaben
sowohl, als auch des Umstandes enthalten müssen, da}s
die vorhandenen Requisiten der Feuerwehr zur Ver-
fügung stehen.

Wünschenswert is es, wenn diese Gesuche enthalten:
welche Mittel die Gemeinde für das Feuerlöschwesen
in den legten 10 Fahren aufgewendet hat,

welche Beiträge von Privaten der Feuerwehr zu Aus-
rüftungszwecen zugefloffen find,

wie viel Brände die Feuerwehr mitgemacht im eigenen
und in Nachbarorten, welche Erfolge fie erzielte und
welche Verluste an Geräthen und Ausrüftungsgegen-
ständen fie dabei erlitten hat,

welche Wafjerverhältniffe im Orte herrschen, y

in welcher Zeit sie auf Hilfe aus der Nachbarschaft
rechnen können und in welcher Zeit sie dieselbe leisten
fönnen,

wie hoch beläuft sih die Summe der Versicherung der
dortigen Ortschaft an Gebäuden und Mobilien in der
Tiroler Landes-Assecuranz ?

wie hoch sind die Gemeindeumlagen ?

hat die Gemeinde oder Feuerwehr aus diesem Fonde
shon Unterstützungen erhalten, und wenn ja, wann und
in welcher Höhe und wozu wurde dieselbe verwendet ?

— O —

>. Wie sind die Quittungen über cine Unterftügung aus
den 80%, auszustellen ?

5. Die Quittungen über eine erhaltene Unterstüßung aus
den 809], des Landesfondes zur Anschaffung von Löschgeräthen
und Ausrüstungsgegenständen find nach Scala II zu stempeln
und vom Feuerwehrcommandanten und dem Gemeindevor-
steher zu unterfertigen.

6. Wie muss der Ausweis über die Verwendung dieser
Beträge beschaffen sein? Bis wann ist derselbe und an
wen einzusenden ?

6. Ueber die Verwendung dieser Beträge ift dem hohen
Landesausschusse Rechnung zu legen. Diese Rechnungslegung
besteht darin, dass über die Verwendung ein Nachweis im
Wege der Bezirksverbandsleitung an den Landesverbandsaus-
schuß thunlihst schnell nach erfolgter Anschaffung der Geräthe
und Ausrüstungen, wozu die Unterstüßung erbeten wurde,
vorzulegen ist. Diese Nachweisung ist stempelfrei und hat
ganz kurz die Gegenstände mit Preisangabe zu enthalten, die
von der Unterstüßungssumme angeschafft wurden.

Auch diese Nachweisung muss die gemeindeämtliche Be-
jtätigung haben.

Dieselbe ift längstens 6 Monate nach Erhalt der Unter-
jtügung einzureichen, beziehungsweise innerhalb derselben Frist
darüber zu berichten, welches Hindernis entgegensteht, den
definitiven Nachweis beibringen zu fünnen.

7. Wie sind Gesuche um Unterstützungen für im Dienste
verunglü>te Feuerwehrmänner einzureichen ?

7. Für Gesuche um eine Unterftügung für verunglücte
Feuerwehrmänner hat der Landesverbandgausfchufs der deutjch-
tirolifhen Feuerwehren Formularien ausgearbeitet, die im
Bedarfsfalle bei den Vezivksverbandsleitungen und der Landes-
verbandgleitung erhältlich find. Diese Formularien ent-
halten sämmtliche nach $ 10 der Durchführungsverordnung zur

Landes-Feuerpolizei- und Feuerwehrordnung vom Jahre 1884
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